Das Deckungskapital
ist die zu einem bestimmten Zeitpunkt vorhandene Summe der mit dem Rechnungszins
verzinslich
angesammelten Sparbeiträge. Die
Sparbeiträge einer kapitalbildenden Lebensversicherung werden vom Versicherer
vereinnahmt, mit dem Rechnungszins der Deckungsrückstellung verzinst und
zur Finanzierung des garantierten Erlebensfallkapitals verwendet.