Der Antragsteller
und die zu versichernde(n) Person(en) willigen nach dem Bundesdatenschutzgesetz
(BDSG) ein, dass der
Versicherer persönliche Daten
speichert und gegebenenfalls an andere Versicherer weiterleitet. Gesundheitsdaten
dürfen nur an Personen- oder Rückversicherer übermittelt werden;
an Vermittler nur soweit, wie für die Vertragsgestaltung erforderlich.