Ein Versicherungsvertrag
kommt zu Stande, indem der Versicherungsnehmer einen Antrag stellt und dieser
durch
die Versicherungsgesellschaft angenommen wird.
Da die Versicherungsgesellschaft Zeit benötigt, um den Antrag zu prüfen,
muss sich der Antragsteller an den Antrag gebunden halten (in der Regel 6 Wochen).
Dies ist die Gebundenheitsfrist. Sie wird allerdings dadurch aufgeweicht, dass
der Antragsteller aus Verbraucherschutzgründen wiederum ein Widerrufsrecht
von in der Regel 4 Wochen hat.