In der
gesetzl. Rentenversicherung sind Beitragszeiten die Monate, für
die Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung
gezahlt sind. Dazu rechnen auch Beitrags- und Beschäftigungszeiten, die
z.B. in der ehemaligen DDR zurückgelegt wurden.