Beitragszeit

In der gesetzl. Rentenversicherung sind Beitragszeiten die Monate, für die Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt sind. Dazu rechnen auch Beitrags- und Beschäftigungszeiten, die z.B. in der ehemaligen DDR zurückgelegt wurden.