Beitragsbemessungsgrenze

Die so genannten Beitragsbemessungsgrenzen variieren für die verschiedenen Sozialversicherungsarten und werden jeweils im Herbst vom Bundeskabinett für das folgende Jahr festgelegt. Wessen monatliches Bruttoeinkommen über der Beitragsbemessungsgrenze für eine Sozialversicherungsart liegt, der muss für höhere Gehaltsteile keine Beiträge entrichten.

Beitragsbemessungsgrenzen 2002

Rentenversicherung
54.000,00 EUR(West), 45.000,00 EUR(Ost)

Arbeitslosenversicherung
54.000,00 EUR(West), 45.000,00 EUR(Ost)

Krankenversicherung
40.500,00 EUR(West), 40.500,00 EUR(Ost)

Pflegeversicherung
40.500,00 EUR(West), 40.500,00 EUR(Ost)

In der Krankenversicherung wird diese Grenze "Jahresarbeitsentgeltgrenze" (JAEG) genannt. Hier ist diese Grenze gleichzeitig auch eine Befreiungsgrenze. Wer mit seinem Einkommen über der JAEG liegt, kann sich entweder weiter bei der gesetzlichen Krankenkasse als freiwilliges Mitglied versichern lassen oder sich privat krankenversichern oder ganz auf die Krankenversicherung verzichten. Von Letzterem ist allerdings abzuraten.