Die Ausbildungsversicherung
ist die bekannteste Form einer Term-Fix-Versicherung. Die Versicherungsleistung
wird in jedem Fall zu einem festen (fixen) Termin
ausgezahlt. Sollte die versicherte Person vorher versterben, wird die Versicherung
ohne Beitragszahlung fortgeführt. Der Bezugsberechtigte erhält die
gleiche Ablaufleistung, als wenn die Beiträge bis zum Schluss gezahlt
worden wären.
Diese Versicherungsart eignet sich deshalb besonders zur Sicherstellung der
Finanzierung der Ausbildung der Kinder. Stirbt der Versorger (z.B. der Vater),
so erhält das Kind mit 18 oder zum sonstigen vereinbarten Alter das angesammelte
Kapital.