Arbeitslosenversicherung, gesetzliche

Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung ist eine zur Sozialversicherung gehörende Versicherung für den Fall der Arbeitslosigkeit nichtselbstständiger Arbeitnehmer. Die Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung werden je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer erbracht.