Vor dem
Schließen eines Vertrages müssen Sie als Versicherungsnehmer
alle Ihnen bekannten Umstände, die für die Übernahme des versicherten
Risikos durch die Versicherungsgesellschaft erheblich sind, dem Versicherer
angeben. Bei Lebensversicherungen haben Fragen zum Gesundheitszustand besondere
Bedeutung.
Bei schuldhafter Verletzung hat der Versicherer Ihnen gegenüber das Recht
zum Rücktritt innerhalb von 10 Jahren. Diese Frist wird in vielen Versicherungsbedingungen
eingeschränkt auf 3 Jahre. Wird Ihnen eine arglistige Täuschung nachgewiesen,
hat der Versicherer das Recht zur Anfechtung innerhalb eines Jahres nach Entdeckung
der Täuschung. Ein Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalls
ist möglich, wenn die Anzeigepflichtverletzung kausal mit dem Versicherungsfall
zusammenhängt.