Bei einer
Versicherung auf "verbundene Leben" sind zwei (oder mehrere)
Personen in einem Vertrag versichert. Stirbt eine der versicherten Personen
vor Ablauf der Versicherung, hat die überlebende Person das Recht, unter
bestimmten Bedingungen den Abschluss einer neuen Lebensversicherung ohne erneute
Gesundheitsprüfung zu verlangen. Voraussetzung dafür ist auch, dass
das bisher versicherte Todesfallkapital und der bisher vereinbarte Ablauftermin
der Versicherung nicht überschritten werden und die Versicherung durch
laufende Beitragszahlung voll in Kraft ist. "Verbundene Leben" bedeutet,
dass das Leben mehrerer Personen in einem Versicherungsvertrag versichert sind.
Dies können beispielsweise Lebenspartner oder Geschäftspartner sein.