Die Höhe der Gewinnbeteiligung einer einzelnen Versicherung richtet
sich nach dem Gewinn des Abrechnungsverbandes, dem sie angehört. In einem
Abrechnungsverband sind gleichartige Versicherungen einer Gesellschaft zusammengefasst.
Zum Beispiel gibt es einen Abrechnungsverband für die kapitalbildende
Lebensversicherung oder für die Rentenversicherung.