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Wertpapiere
Wertpapiere
zählen im Sinne der Hausratversicherung zu den Wertsachen
und unterliegen damit der allgemeinen Entschädigungsgrenze für Wertsachen.
Wenn Sie Ihre Wertpapiere nicht in einem entsprechenden Behältnis (verschlossener
mehrwandiger Stahlschrank mit einem Mindestgewicht von 200 kg oder eingemauerter
Stahlwandschrank mit mehrwandiger Tür) aufbewahren, gilt für die
Wertpapiere, Sparbücher und Urkunden eine besondere Entschädigungsgrenze,
die marktüblich auf maximal 500 € je Versicherungsfall begrenzt ist.
16.02.2005
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