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Versicherungssumme
Als Versicherungssumme
wird der am Tage der Antragsstellung vorhandene Versicherungswert Ihres Hausrats
vereinbart. Darunter
versteht
man den Wiederbeschaffungspreis
von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert) zum
Zeitpunkt des Versicherungsfalles. Im Gegensatz würden Sie bei Ersatz
zum Zeitwert durch Alter, Abnutzung und Gebrauch eine sehr viel geringere Entschädigung
bekommen.
Beispiele:
Eine Videokamera, die vor vier Jahren 1.500 € gekostet hat,
kostet heute 1.000 € und hat einen Zeitwert von 500,- €. Ein massiver
Eichenkleiderschrank hat vor fünf Jahren 2.500 € gekostet, heute
kostet er 3.500 € mit einem Zeitwert von 1.000 €.
16.02.2005
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