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Vandalismus
Vandalismus
liegt vor, wenn der Täter in Ihre Wohnung eindringt und
versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt. Dabei
ist zu beachten, dass der Versicherungsschutz an wesentliche Voraussetzungen
gebunden ist:· Der Täter muss durch Einbruch einsteigen oder mit Nachschlüsseln
oder Werkzeugen in Ihre Wohnung eingedrungen sein.
Beispiel: Ein unbekannte Täter dringt gewaltsam in Ihre Wohnung ein. Seine
Beute ist so
gering, dass er aus Wut darüber die Ledermöbel zerschneidet. In diesem
Fall ist der Schaden an den Ledermöbeln versichert.
Hinweis: Vandalismus nach Einschleichen ist nicht mitversichert!
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Die Mitversicherung von Vandalismusschäden ist auf die versicherte Wohnung
beschränkt.
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Der Versicherungsschutz bezieht sich ausschließlich auf versicherte Sachen.
Gebäudebeschädigungen sind also ausgeschlossen, Gebäudebeschädigungen
jedoch versichert.
16.02.2005
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