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Unterversicherung
Sie sind
immer dann unterversichert, wenn die vereinbarte Versicherungssumme kleiner
ist als der tatsächliche Wert Ihres Hausrats. Dieser tatsächliche
Wert des Hausrates heißt Versicherungswert. Die Entschädigung, die
Ihre Versicherung leisten muss, hängt vom Verhältnis der Versicherungssumme
zum tatsächlichen Versicherungswert ab. Sie wird nach folgender Formel
ermittelt:
Entschädigung
=
Vers.summe + 10 % Vorsorge x Schaden
Versicherungswert *
(* Versicherungswert = Neuwert des Hausrats)
Beispiel:
Sie haben eine Hausratversicherung mit einer Versicherungssumme von 50.000
. Sie melden
einen Brandschaden, der versichert ist. Der Schaden
beträgt 15.000 , der Versicherungswert beträgt 60.000 .
50.000 € + 10 % x 15.000 €,
= 13.750 €
60.000 €
Sie erhalten
13.750 € als Entschädigung für
Ihren Brandschaden, da die Versicherungssumme geringer als der Wert Ihres
Hausrats war.
16.02.2005
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