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Überspannung
Schäden durch Blitzschlag sind mitversichert. Jedoch sind Kurzschluss-
und Überspannungsschäden an elektrischen Einrichtungen vom Versicherungsschutz
ausgeschlossen. Gerade solche Schäden sind aber häufig die Folge
von Gewittern. Entlädt sich der Blitz in der Luft oder schlägt er
in ein Stromkabel ein, kann ein hoher Stromstoß in elektrische Geräte
gelangen. Kommt es dann zum Brand, so ist dieser als Brandschaden ersatzpflichtig.
Bleibt es beim reinen Überspannungsschaden, so erhalten Sie nur eine Entschädigung,
wenn Sie solche Schäden gemäß Klausel 7111 (92) in Ihren Vertrag
eingeschlossen haben.
Die Klausel 7111(92) besagt:
"
Abweichend von § 9 Nr. 2 b VHB ersetzt die Versicherung auch Überspannungsschäden
durch Blitz."
Die Entschädigung ist auf 5 % der Versicherungssumme begrenzt, kann allerdings
bei einigen Versicherungen gegen Prämienzuschlag erhöht werden.
16.02.2005
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