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Raub
Versicherungstechnisch liegt Raub liegt immer dann vor, wenn· zur
Wegnahme oder Herausgabe versicherter Sachen Gewalt angewendet wird, um Ihren
Widerstand auszuschalten.
Beispiel:
Sie werden auf dem Weg ins Kino von einem maskierten Räuber angehalten,
geschlagen und so gezwungen, Ihre Brieftasche mit 250 € herauszugeben. · wenn ein Täter ausnutzt, dass Ihre Widerstandskraft durch Beeinträchtigung
Ihres körperlichen Zustands eingeschränkt ist.
Beispiel:
Sie hatten einen Autounfall und liegen bewusstlos im Straßengraben.ein "freundlicher
Helfer" nimmt Ihnen in diesem Zustand die Brieftasche weg. · wenn eine Gewalttat mit Gefahr für
Ihr Leib und Leben innerhalb Ihrer Wohnung angedroht wird.Beispiel: Sie werden in Ihrer Wohnung von Einbrechern mit einer Waffe bedroht
und geben daraufhin die wertvolle Briefmarkensammlung heraus. Hier in Ihrer
Wohnung reicht die Androhung von
Gewalt aus. Anders
dagegen die Lage, wenn Ihnen Gegenstände beim Spaziergang unbemerkt
entwendet werden, dann liegt kein Raub vor, da keine körperliche Gewalt
gegen Leib und Leben angewandt wurde. Nicht versichert sind:
· Einbruchdiebstahl oder Raub von Hausangestellten oder Personen, die
bei Ihnen wohnen.
·
Sachen, die an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe erst auf Verlangen des
Täters herangeschafft werden; Räuberische Erpressung sowie Entführung.
Bei einzelnen
Versicherungsgesellschaften können Schäden
aus einer Erpressung mitversichert werden.
16.02.2005
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