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Prämienerhöhung / Hausratindex
Versicherungsjahres
gemäß dem amtlichen Preisindex für Lebenshaltungskosten
des Statistischen Bundesamtes. Die neue Versicherungssumme wird auf volle Tausend
EUR aufgerundet und Ihnen bekannt gegeben. Aus dieser neuen Versicherungssumme
wird dann die neue Prämie berechnet. Beachten Sie, dass durch die automatische
Anpassung lediglich die Steigerung der Wiederbeschaffungskosten des unveränderten
Hausrates aufgefangen wird. Zukäufe oder Wertverbesserungen müssen
Sie daher auf jeden Fall nachversichern.
Sie können innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung durch eine
schriftliche Erklärung die Anpassung aufheben. Darüber hinaus haben
Sie aber auch die Möglichkeit, im laufenden Vertrag den Prämiensatz,
also den Beitrag pro Tausend EUR Versicherungssumme, zu erhöhen.
Diese Anpassung des Prämiensatzes kann jeweils zu Beginn eines Versicherungsjahres
erfolgen. Für den Fall einer Erhöhung wird Ihnen ein Kündigungsrecht
innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung zum Zeitpunkt der Prämienerhöhung
eingeräumt.
16.02.2005
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