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Obliegenheiten

Unter Obliegenheiten versteht man die vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten, denen Sie als Versicherungsnehmer unterliegen.
Dazu gehört, dass Sie: · Ihrer Versicherung den Schaden unverzüglich anzeigen müssen,
· Einbruchdiebstahl- , Vandalismus- und Raubschäden der Polizei melden,
· der Polizei ein Verzeichnis der abhanden gekommenen Sachen einreichen,
· abhanden gekommene Sparbücher oder andere Urkunden sperren lassen,
· Ihrer Versicherung ein Verzeichnis der vom Schaden betroffenen Sachen mit Angabe des Versicherungswertes oder des Anschaffungspreises und -jahres einreichen.

Sie sind als Versicherungsnehmer zur Schadenabwendung und Schadenminderung verpflichtet. Zusätzlich müssen Sie Ihrer Versicherung jede zumutbare Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang der Entschädigungspflicht gestatten und jede dazu dienliche Auskunft erteilen. Verletzten Sie oder Ihre Repräsentanten diese Obliegenheiten, kann dies zu einer Leistungsfreiheit der Versicherung nach Maßgabe des Versicherungsvertragsgesetzes führen. Diese Leistungsfreiheit tritt jedoch nur ein, wenn diese Obliegenheitsverletzung von Ihnen als Versicherungsnehmer vorsätzlich erfolgte, die Interessen der Versicherung ernsthaft beeinträchtigt hat und wenn Sie ein erhebliches Verschulden trifft.
































 

 

 

 

 

 

 

16.02.2005
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