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Obliegenheiten
Unter Obliegenheiten versteht man die vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten,
denen Sie als Versicherungsnehmer unterliegen.
Dazu gehört, dass Sie: · Ihrer Versicherung den Schaden unverzüglich anzeigen müssen,
·
Einbruchdiebstahl- , Vandalismus- und Raubschäden der Polizei melden,
· der Polizei ein Verzeichnis der abhanden gekommenen Sachen einreichen,
·
abhanden gekommene Sparbücher oder andere Urkunden sperren lassen,
· Ihrer Versicherung ein Verzeichnis der vom Schaden betroffenen Sachen
mit Angabe des Versicherungswertes oder des Anschaffungspreises und -jahres einreichen.
Sie sind
als Versicherungsnehmer zur Schadenabwendung und Schadenminderung verpflichtet.
Zusätzlich müssen Sie Ihrer Versicherung jede zumutbare
Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über den
Umfang der Entschädigungspflicht gestatten und jede dazu dienliche Auskunft
erteilen. Verletzten Sie oder Ihre Repräsentanten diese Obliegenheiten,
kann dies zu einer Leistungsfreiheit der Versicherung nach Maßgabe des
Versicherungsvertragsgesetzes führen. Diese Leistungsfreiheit tritt jedoch
nur ein, wenn diese Obliegenheitsverletzung von Ihnen als Versicherungsnehmer
vorsätzlich erfolgte, die Interessen der Versicherung ernsthaft beeinträchtigt
hat und wenn Sie ein erhebliches Verschulden trifft.
16.02.2005
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