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Leitungswasser
Versicherungstechnisch umfasst der Umfang der Leitungswasserversicherung
den Ersatz von
Schäden, die dadurch entstehen, dass Leitungswasser aus
·
den Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung oder damit verbundenen Schläuchen,
· den mit dem Rohrsystem verbundenen Einrichtungen oder
·
deren Wasser führenden Teilen,
· Anlagen der Warmwasser- oder Dampfheizung oder
·
Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen
bestimmungswidrig austritt.
Wasserdampf
und wärmetragende Flüssigkeiten
werden Leitungswasser gleichgestellt.
Ein Austritt von Leitungswasser ist bestimmungswidrig, wenn es an nicht dafür
vorgesehenen Stellen austritt oder keine bestimmungsgemäße Verwendung
vorliegt, z. B. undichte Heizkörper oder eine überlaufende Badewanne.
Mitversichert sind auch Frostschäden an Leitungswasser führenden
Installationen sowie Frost- und sonstige Bruchschäden an deren Zu- und
Ableitungsrohren, wenn Sie als Mieter diese auf eigene Kosten beschafft oder übernommen
haben und auch die Gefahr dafür tragen.
Nicht versichert sind Schäden
· durch Plansch- oder Reinigungswasser,
·
durch Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Hochwasser
oder
·
Witterungsniederschläge oder durch den in diesen Fällen verursachten
Rückstau,
·
durch Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser dafür
ursächlich war,
· durch Schwamm.
16.02.2005
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