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Glasversicherung
Da über die Hausratversicherung das Risiko des Glasbruchs nicht abgedeckt
ist (es sei denn, das Glas ist durch eine in der Hausratversicherung versicherten
Gefahr wie Brand oder Sturm zerbrochen), empfiehlt es sich für Sie, eine
separate Haushaltsglasversicherung abzuschließen.
Die Glasversicherung
unterscheidet sich in einem wesentlichen Punkt von der Hausratversicherung:
In der Glasversicherung
liegt ein Versicherungsfall
vor,
wenn die versicherte Glasscheibe zerbrochen ist. Die Schadenursache ist mit
Ausnahme der Ausschlüsse unbedeutend.
16.02.2005
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