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Gebündelte
Versicherung
Von einer
Gebündelten Versicherung spricht man, wenn zwei selbstständige
Verträge, wie die Hausrat- und die Glasversicherung, in einer einzigen
Police dokumentiert werden. Es handelt sich dabei trotzdem um zwei rechtlich
selbstständige Verträge.
Für jeden einzelnen Vertrag wird eine gesonderte Prämie ausgewiesen
und Sie können die Verträge einzeln kündigen. Beispiele:
· Hausrat- und Glasversicherung in einer Police,
· Familienschutzversicherung mit Hausrat-,
Haftpflicht, Unfall und Rechtsschutz.Im Gegensatz
dazu werden bei einer kombinierten Versicherung eine Mehrzahl von Gefahren
in einem einheitlichen Bedingungswerk
versichert.
Es gibt nur
einen Antrag, einen Versicherungsschein, eine Prämie. Die kombinierte
Versicherung können Sie nur insgesamt, nicht aber einzeln kündigen.Beispiele:
· verbundene Hausratversicherung
·
verbundene Wohngebäudeversicherung
16.02.2005
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