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Beitragsberechnung / Gebühren
Die Beitragsberechnung
erfolgt bei fast allen Versicherungen nahezu identisch. Der Tarifbeitrag
wird in Promille der Versicherungssumme
ausgewiesen. Hierzu
können Zuschläge für Gefahrerhöhungen (z. B feuergefährlicher
Betrieb im Gebäude) kommen. Für das Versichern von Überspannungsschäden
oder Fahrraddiebstahlschäden sowie für die Erhöhung der Entschädigungsgrenzen
für Wertsachen können ebenfalls Zuschläge fällig werden.
Neben den diversen Zuschlägen erheben Versicherungen üblicherweise
folgende Gebühren:
·
Ausfertigungsgebühr für die Erstellung der Police 0,50 bis 1,50 €,
·
Gebühr für die Erhebung des Folgebeitrages (Hebegebühr) 0,25
bis 0,5 €,
·
Nachtragsgebühr für Änderungen der Police 0,5 bis 1,5 €.Rabatte
auf den Beitrag können u.a. gewährt werden für:
·
Vertragsdauer (z. B. fünf Jahre/10 %),
· Selbstbeteiligung im Schadenfall,
· Einbruchmeldeanlage,
· einbruchhemmende Sicherungen (Fenstergitter etc.).
Der Beitrag in der Glasversicherung kann nach folgenden Kriterien berechnet
werden:
·
nach der Gesamtfläche der Gebäudeverglasung,
·
nach qm Wohnfläche,
· pauschal pro Wohnung oder Einfamilienhaus.
16.02.2005
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