| Hausratversicherung Lexikon bei Makler24 |

Bruchschaden
Versichert
sind auch Frostschäden an Leitungswasser führenden Installationen,
ebenso Frost- und sonstige Bruchschäden an deren Zu- und Ableitungsrohren,
sofern diese von Ihnen als Mieter auf eigene Kosten angeschafft wurden und
Sie die Gefahr dafür tragen.
Da über die Hausratversicherung das Risiko des einfachen Glasbruchs nicht
abgedeckt ist, es sei denn, das Glas ist durch eine in der Hausratversicherung
versicherten Gefahr wie Brand oder Sturm zerbrochen, empfiehlt es sich für
Sie, eine separate Haushaltsglasversicherung abzuschließen. Die Glasversicherung
unterscheidet sich in einem wesentlichen Punkt von der Hausratversicherung:
In der Glasversicherung liegt ein Versicherungsfall vor, wenn die versicherte
Glasscheibe zerbrochen ist. Die Schadenursache ist dabei unbedeutend, mit Ausnahme
der Ausschlüsse.
16.02.2005
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