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Briefmarken
Ihre Briefmarkensammlung
zählt im Sinne der Hausratversicherung zu den Wertsachen und unterliegt
damit der Entschädigungsgrenze für Wertsachen. Sollten Sie Ihre
Briefmarken nicht in einem entsprechenden Behältnis (verschlossener
mehrwandiger Stahlschrank mit einem Mindestgewicht von 200 kg oder eingemauerter
Stahlwandschrank mit mehrwandiger Tür) aufbewahren, gilt für die
Briefmarken eine besondere Entschädigungsgrenze, die üblicherweise
auf maximal 1.500 € je Versicherungsfall begrenzt ist.
16.02.2005
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