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Blitzschlag
Blitzschlag
ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen. Daraus resultierende
Feuerschäden werden als Brandschäden ersetzt. Versichert ist aber
auch der so genannte "kalte Schlag", durch den Trümmer- oder
Sengschäden verursacht werden. Mitversichert sind auch mittelbare Schäden
durch Blitzschlag, z. B. wenn der Blitz in einen Baum einschlägt und
der dadurch abgebrochene Ast z.B. Ihre versicherte Markise beschädigt.
Damit besteht Versicherungsschutz bei Blitzschlag für:
· zündenden Blitzschlag (der Blitzschlag löst einen Brand aus),
· kalten Blitzschlag (durch herabfallende Steine des Schornsteines wird
die Markise beschädigt),
· Sengschäden durch Blitzschlag (ein Blitz versengt den Teppich im
Wohnzimmer),
· Luftdruckschäden durch Blitzschlag (durch den Luftdruck eines einschlagenden
Blitzes platzt die Fensterscheibe und das Ledersofa wird beschädigt).
Ausgeschlossen
sind jedoch die so genannten Überspannungsschäden, also Schäden,
die durch die hohe elektrische Energie verursacht wurde und angeschlossene
elektrische Geräte wie z. B. Fernseher, Stereoanlage, Computer oder
Gefrierschrank beschädigt hat. Solche Schäden können Sie gegen
Mehrbeitrag zusätzlich in Ihre Hausratversicherung einschließen.
16.02.2005
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