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Bargeld
Bargeld zählt im
Sinne der Hausratversicherung zu den Wertsachen. Wenn Sie Ihr Bargeld nicht
in einem entsprechenden Behältnis (verschlossener mehrwandiger Stahlschrank
mit einem Mindestgewicht von 200 kg oder eingemauerter Stahlwandschrank mit
mehrwandiger Tür) aufbewahren, gilt eine besondere Entschädigungsgrenze,
die üblicherweise auf maximal 250 € je Versicherungsfall begrenzt
ist.
Diese Entschädigungsgrenzen können jedoch bei einigen Versicherungsunternehmen
erhöht werden.
16.02.2005
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