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Auszahlung der
Entschädigung
Bei Auszahlung einer Entschädigung
sind folgenden Punkte zu beachten:
· Ist die Versicherung zur Leistung verpflichtet, müssen Sie die
Zahlung der Entschädigung innerhalb von zwei Wochen erhalten.
· Sie können einen Monat nach Eingang der Schadenanzeige bei Ihrer
Versicherung eine Abschlagszahlung verlangen.
· Die Entschädigung muss von dem Zeitpunkt der Anzeige des Schadens
mit 1 % unter dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verzinst werden, mindestens
mit 4 % höchstens mit 6 %.
· Die Verzinsung entfällt, wenn die Entschädigung innerhalb
eines Monats nach Schadenanzeige gezahlt wird.
· Zinsen werden von dem Zeitpunkt an fällig, wenn die Entschädigung
fällig ist.
16.02.2005
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