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Arbeitsgeräte
Arbeitsgeräte, in
nicht ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzten Räumen,
sind in der Hausratversicherung mitversichert.
Beispiel: Sie bewahren die Firmenbohrmaschine nach der Arbeit in Ihrer Wohnung
auf. Die Bohrmaschine ist in diesem Fall mitversichert. Arbeitsgegenstände
sind jedoch streng von Arbeitsstoffen (z. B. Handelswaren oder sonstigen gewerblichen
Vorräten) zu unterscheiden.
Beispiel: Sie bewahren den firmeneigenen Fliesenkleber nach der Arbeit in Ihrem
Keller auf.
Der Kleber ist nicht mitversichert, da er als Arbeitsstoff gilt.
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Hausratversicherung
Vergleich
16.02.2005
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