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Antiquitäten
Antiquitäten gelten
als Wertsachen. Antiquitäten sind alle Sachen, die über 100 Jahre
alt sind, z. B. antiquarische Bücher, altes Zinn (Geschirr, Krüge,
Zinnsoldaten etc.), altes Porzellan (Geschirr, Puppen etc.), Spielzeug aus
dem 19. Jahrhundert, Sammlungen von alten Waffen und Musikinstrumenten, Mineralien
und frühgeschichtliche Fundgegenstände. Antike Möbelstücke
zählen immer zu den Einrichtungsgegenständen und nicht zu den Wertsachen.
Sie können die Entschädigungsgrenze Ihrer Wertsachen erhöhen.
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Hausratversicherung
Vergleich
16.02.2005
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