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Pressebericht zur Krankenversicherung für Verbraucher / Verbraucherdienst bei Makler24

Vollnarkose bleibt vorerst Kassenleistung (Stand August 2006)

Anfang August hatte der Bewertungsausschuss bekannt gegeben, dass Kassenpatienten für Vollnarkosen selbst bezahlen müssten. Warum diese Entscheidung zurückgenommen und aufs nächste Jahr verschoben wurde.

Vollnarkose bleibt vorest Kassenleistung

(verpd) Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen bekommen zukünftig wieder notwendige Vollnarkosen bei Zahnbehandlungen. Das hat der Bewertungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen entschieden und damit einen gegensätzlichen früheren Beschluss zurückgenommen.
Noch Anfang dieses Monats waren von dem Bewertungsausschuss ganz andere Töne zu hören. Danach hätten Kassenpatienten schon ab 1. Oktober dieses Jahres in bestimmten Fällen deutlich tiefer in die Tasche greifen müssen.

Endgültige Entscheidung im Oktober

Doch nachdem es von mehreren Seiten Proteste hagelte, hat sich der Bewertungsausschuss die Sache noch mal überlegt.
Nach einer Mitteilung der Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) wurde der Beschluss anlässlich einer Sitzung vom 22.8.2006 zumindest vorerst zurückgenommen.
Man will sich Zeit lassen, die Sache noch einmal zu überdenken – und nun endgültig für eine neue Regelung per 1. Januar 2007 sorgen. Mit einer Entscheidung wird nicht vor Oktober gerechnet.

Keine Wunschnarkosen

Geplant ist offenkundig eine Regelung, die alle medizinisch notwendigen Vollnarkosen wie bisher garantiert, andererseits aber reinen Wunschnarkosen überempfindlicher Patienten einen Riegel vorschiebt.
KZBV-Präsident Dr. Jürgen Fedderwitz kommentiert die Entscheidung wie folgt: „Der Beschluss ist vom Tisch, und das ist gut so. Wir haben aber auch nichts anderes erwartet. Für Patienten und Zahnärzte heißt das, dass eine Vollnarkose wie bisher in allen medizinisch notwendigen Fällen auch weiterhin von der Krankenkasse bezahlt wird.“
Auch beim Bundesgesundheitsministerium wird der Beschluss begrüßt. Auf Anfrage des VersicherungsJournals wurde mitgeteilt, dass man auf einen aus Sicht des Ministeriums verbesserten Entwurf hoffe.
Anders als dem KZBV waren dem Ministerium allerdings keine weiteren Einzelheiten bekannt. Quelle: MediAss Versicherungsinformation und Medien GmbH

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