gesetzliche Krankenkasse , Kassenpatienten , Gesetzliche Krankenversicherung
Versicherungsjournal
HaftpflichtBauherrenhaftpflicht Haftpflichtversicherung Haushaftpflicht HundehaftpfichtÖltankhaftpflichtPrivathaftpflicht PferdehaftpflichtUnfallversicherungKrankenversicherungprivate Krankenversicherung Krankenzusatzversicherung KrankenkassenAltersvorsorgeRentenversicherung Berufsunfähigkeitsversicherung Lebensversicherung Risikolebensversicherung SterbegeldversicherungVergleichen Sie kostenlos Ihre Versicherungen im Versicherungsvergleich . Auf unserer Webseite können Sie sich über Versicherungen informieren, einen Versicherungsvergleich starten und auf Wunsch Ihre Versicherungen direkt online einfach uns bequem abschließen |
Pressebericht zur Krankenversicherung für Verbraucher / Verbraucherdienst bei Makler24Mit 40 zu alt für Kinder - Kassenpatienten künstliche Befruchtung mit 40 -Das Hessische Landessozialgericht musste die Frage klären, ob Krankenkassen älteren Versicherten die Kosten einer künstlichen Befruchtung verweigern dürfen. Mit 40 zu alt für Kinder?(verpd) Die in Paragraf 27a Sozialgesetzbuch V verankerte Vorschrift, nach der Krankenkassen die Kosten für eine künstliche Befruchtung nur bis zu einem bestimmten Alter der Versicherten zu zahlen haben, verstößt weder gegen den Gleichheitsgrundsatz noch gegen den grundgesetzlich verbrieften staatlichen Schutz der Familie. Änderung des GesetzesWeil ein Ende 2003 durchgeführter Versuch einer künstlichen Befruchtung erfolglos blieb, beantragte die damals 41 Jahre alte Klägerin zusammen mit ihrem 45-jährigen Ehemann im März 2004 bei der Techniker Krankenkasse die erneute Kostenübernahme für eine entsprechende Maßnahme. Keine willkürliche AltersbeschränkungNach Auffassung der Richter trage die im Rahmen des GKV-Modernisierungsgesetzes neu geschaffene Altersregelung dem Gesichtspunkt Rechnung, dass bei Frauen bereits jenseits des 30. Lebensjahres die natürliche Empfängnisfähigkeit nachlasse und nach dem 40. Lebensjahr sehr gering sei. Kein Anspruch auf bestimmte staatliche LeistungenAus der verfassungsmäßigen Verpflichtung des Staates zum Schutz von Ehe und Familie könne kein Anspruch darauf abgeleitet werden, dass der Staat finanzielle Mittel zur Verfügung stellen müsse, um außerhalb des natürlichen Zeugungsvorganges Kinder bekommen zu können. Quelle: MediAss Versicherungsinformation und Medien GmbH Profitieren Sie von unseren Online Vergleich und sparen Sie viele Euros. - private Krankenversicherung zurück Information Krankenversicherung zurück Information Versicherungen |
Profitieren Sie von unseren Online Vergleich und sparen Sie viele Euros. - private Krankenversicherung
|
|
Krankenzusatzversicherung - Rechtsschutzversicherung Vergleich - private Haftpflicht Versicherung und Rechtsschutz privat guenstig und billig im Versicherungsvergleich 20.07.2007