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Pressebericht zur Krankenversicherung für Verbraucher / Verbraucherdienst bei Makler24

Wie man das Aupair bzw Au Pair Mädchen absichert

Wenn man sich eine ausländische Kinderbetreuerin ins Haus holt, sorgt das in der Regel für eine große Entlastung der Eltern. Doch wie sieht es mit deren Versicherungsschutz aus?

Wie man das Au-Pair-Mädchen absichert

Wer als Au-Pair nach Deutschland kommt, fällt nicht unter die Sozialversicherungspflicht, wenn keine festgeschriebene Arbeitszeit vertraglich festgelegt wird. Denn in diesem Fall wird die Au-Pair-Hilfe als „Betreuungsverhältnis besonderer Art“ angesehen, das günstiger versichert werden kann.
Nach Informationen des Bundesverband Au-Pair kommt man dann nämlich mit einer privaten Kombinationsversicherung deutlich billiger weg.
Ein Au-Pair darf in der Regel nur fünf Stunden am Tag arbeiten. Doch Vorsicht: Unter Arbeit versteht der Gesetzgeber in diesem Falle nur leichte Tätigkeiten im Haushalt sowie die Kinderbetreuung.

Versicherungspflicht

Nichtsdestotrotz hat jede der rund 30.000 Familien in Deutschland, die Au-Pair-Kräfte beschäftigen, die Pflicht, diese auf eigene Kosten zu versichern – und zwar gegen Unfall, Schwangerschaft und Geburt, Krankheit sowie gegen Schadenersatzforderungen Dritter.
Einige Spezialanbieter haben Versicherungspakete für genau solche Fälle konzipiert, die es ab etwa 25 Euro pro Monat gibt.

Was man beachten sollte

Bei der Unfallversicherung steht eine ausreichend hohe Deckungssumme für den Fall der Invalidität im Vordergrund, die nicht weniger als 100.000 Euro betragen sollte. Zudem sollte eine zusätzliche Entschädigung für die Gastfamilie vereinbart sein, falls die Au-Pair-Kraft nach einem Unfall länger als zwei Wochen ausfällt, wenn diese im Krankenhaus behandelt werden muss.
Gegen Krankheit sollte man das Au-Pair privat versichern. Wichtig ist in dieser Hinsicht, dass Zahnersatz nach Unfällen, medizinisch notwendiger Kranken-Rücktransport, Zahnbehandlungen mitversichert sind.
Gegen Schadenersatzforderungen ist das Au-Pair dann kostenfrei mitversichert, wenn die Privathaftpflicht-Police für alle im Haushalt lebenden Personen gilt. Ein Blick in die Bedingungen oder die Nachfrage bei einem Versicherungsexperten können hier Abhilfe schaffen, ob man eventuell den Tarif wechseln muss.
Björn Wichert Quelle: MediAss Versicherungsinformation und Medien GmbH

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