| Rechtsschutz gibt es für Sie als Kraftfahrer, als Berufstätiger und als Privatperson.
Das Risiko als Kraftfahrer wird durch den Verkehrs-Rechtsschutz oder den Fahrer-Rechtsschutz gedeckt. In beiden Versicherungsformen sind Sie auch als Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgast geschützt.
Als Nichtselbststständiger kann man sich in allen drei Bereichen - Privatleben, Beruf und Verkehr - mit dem kombinierten "Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz" sichern.
Für den beruflichen und betrieblichen Bereich von Selbstständigen und freiberuflich Tätigen gibt es den Berufs- oder Firmen-Rechtsschutz. Den Verkehrsbereich und den privaten Bereich können Selbstständige natürlich ebenfalls versichern.
Der Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter/Vermieter von Wohnungen und Grundstücken ist ein besonderes Risiko, das zusätzlich versichert werden kann.
Für die verschiedenen Lebensbereiche hält die Rechtsschutzversicherung folgende Leistungsbausteine bereit:
Schadenersatz-Rechtsschutz
| wenn Sie Ansprüche auf Schadenersatz gegen einen Schädiger durchsetzen müssen. |
Arbeits-Rechtsschutz
| wenn es zu Auseinandersetzungen aus einem Arbeits-/ Dienstverhältnis kommt. |
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
| wenn Sie Ihre Interessen als Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümer oder als Mieter durchsetzen müssen, z.B. bei Mieterhöhungen und Kündigungen oder bei Belastungen, die von einem Nachbargrundstück ausgehen. |
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
| wenn Sie im Privatbereich Ansprüche aus Verträgen des täglichen Lebens geltend machen oder abwehren müssen, z.B. aus einem Kaufvertrag, einem Reparaturauftrag, einer Kreditaufnahme oder einem Versicherungsvertrag. |
Steuer-Rechtsschutz
| wenn wegen Ihrer Steuern oder wegen anderer Abgaben, z.B. Gebühren, Zölle, ein Prozess vor dem Finanzgericht oder dem Verwaltungsgericht notwendig wird. |
Sozialgerichts-Rechtsschutz
| wenn ein Prozess vor einem deutschen Sozialgericht angestrengt werden muss, weil z.B. die gesetzliche Kranken-, Unfall-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung nicht angemessen leistet. |
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
| wenn es in einem Widerspruchsverfahren vor der Verwaltungsbehörde und in einem anschließenden Verfahren vor dem Verwaltungsgericht z.B. um Ihren Führerschein geht. |
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
| wenn Ihnen z.B. als Beamter eine Disziplinarmaßnahme wegen eines angeblichen Dienstvergehens angedroht wird. |
Straf- sowie Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
| wenn Sie sich in einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Verletzung von Strafvorschriften oder in einem Bußgeldverfahren verteidigen müssen. |
Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
| wenn Sie sich bei einem in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt in familien-, lebenspartnerschafts- und erbrechtlichen Angelegenheiten beraten lassen. |
Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
| wenn Sie als versicherte Person durch eine rechtswidrige Tat verletzt werden und als Nebenkläger Ihre Rechte geltend machen möchten. |
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wenn Sie sich als versicherte Person nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung sowie für die Verteidigung im Verfahren wegen des Vorwurfes einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit nach §§ 43 oder 44 BDSG (beschränkt auf den beruflichen Bereich) verteidigen müssen.
Der Daten-Rechtsschutz wird nur Selbstständigen, Firmen, Vereinen und Landwirten geboten. |
Diese Leistungsbausteine sind in unterschiedlicher Zusammensetzung in unseren verschiedenen Rechtsschutzpaketen enthalten. |