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Karlsruher Rechtsschutz

 


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Die KARLSRUHER trägt die Kosten bis zu 400.000 EUR je Rechtsschutzfall und stellt - falls erforderlich - in Strafverfahren eine Kaution bis zu 100.000 EUR.

Geldstrafen und Bußgelder nimmt Ihnen Ihr Rechtsschutzversicherer allerdings nicht ab.

Welche Lebensbereiche können versichert werden?
 
Rechtsschutz gibt es für Sie als Kraftfahrer, als Berufstätiger und als Privatperson.

Das Risiko als Kraftfahrer wird durch den Verkehrs-Rechtsschutz oder den Fahrer-Rechtsschutz gedeckt. In beiden Versicherungsformen sind Sie auch als Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgast geschützt.

Als Nichtselbststständiger kann man sich in allen drei Bereichen - Privatleben, Beruf und Verkehr - mit dem kombinierten "Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz" sichern.

Für den beruflichen und betrieblichen Bereich von Selbstständigen und freiberuflich Tätigen gibt es den Berufs- oder Firmen-Rechtsschutz. Den Verkehrsbereich und den privaten Bereich können Selbstständige natürlich ebenfalls versichern.

Der Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter/Vermieter von Wohnungen und Grundstücken ist ein besonderes Risiko, das zusätzlich versichert werden kann.

Für die verschiedenen Lebensbereiche hält die Rechtsschutzversicherung folgende Leistungsbausteine bereit:

Schadenersatz-Rechtsschutz

Arbeits-Rechtsschutz

Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz

Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

Steuer-Rechtsschutz

Sozialgerichts-Rechtsschutz

Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen

Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz

Straf- sowie Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht

Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
 

Wer ist versichert?
 
Versicherungsschutz besteht für Sie selbst als Versicherungsnehmer.

Im Verkehrs-Rechtsschutz sind der berechtigte Fahrer und die Insassen des versicherten Fahrzeuges mitversichert. Sie selbst sind auch als Fahrer fremder Fahrzeuge, Fußgänger und Radfahrer bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr versichert.

Im Privat-Rechtsschutz erstreckt sich der Versicherungsschutz auf den Ehe- bzw. Lebenspartner, die minderjährigen Kinder sowie die unverheirateten volljährigen Kinder bis zum 27. Lebensjahr, jedoch maximal bis zu dem Zeitpunkt, in dem diese erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten. Auf Wunsch kann auch ein nichtehelicher Lebenspartner wie ein Ehegatte mitversichert werden.

Im Berufs- oder Firmen-Rechtsschutz besteht auch für die bei Ihnen beschäftigten Personen in ihrer beruflichen Tätigkeit Versicherungsschutz.

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