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Pressebericht zur Haftpflichtversicherung für Verbraucher / Verbraucherdienst bei Makler24Vom Dach gefallen / Stand Dezember 2006
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Muss ein Gebäudebesitzer Schmerzensgeld zahlen, wenn ein Unbefugter von einem nicht ordnungsgemäß gesicherten Garagendach stürzt und sich dabei verletzt? Vom Dach gefallen(verpd) Ein Gebäudebesitzer muss ein korrosionsanfälliges Geländer regelmäßig auf seinen Erhaltungszustand überprüfen. Sonst ist er zum Schadenersatz verpflichtet, wenn sich eine Person gegen das Geländer lehnt und dabei in die Tiefe stürzt. Das gilt auch dann, wenn sich die Person widerrechtlich auf dem Grundstück aufgehalten hat. Sturz in die TiefeEine Gruppe von Jugendlichen hatte sich außerhalb der Schulzeit auf einem Schulgelände aufgehalten. Zu dem Gelände gehörte eine Garage, deren Flachdach wegen eines davor befindlichen Hangs frei zugänglich war. Das Dach war am anderen Ende durch ein Geländer geschützt. Auf ein Geländer muss man sich verlassen könnenSeine Schmerzensgeldforderung in Höhe von 10.000 Euro wies die Schule als unbegründet zurück. Sie vertrat die Auffassung, dass sich die Jugendlichen widerrechtlich auf dem Schulgelände aufgehalten hatten. Regelmäßige Kontrollen müssen seinVerzichtet ein Gebäudebesitzer wie in diesem Fall darauf, ein korrosionssicheres Geländer installieren zu lassen, so ist er nach Ansicht der Richter zu einer regelmäßigen Kontrolle verpflichtet. Das gilt um so mehr, als bei solchen Geländern mit einer Durchrostung gerechnet werden muss. Quelle: MediAss Versicherungsinformation und Medien GmbH |
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