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Pressebericht zur Haftpflichtversicherung für Verbraucher / Verbraucherdienst bei Makler24Unfalltod auf Schiffsreise / Stand November 2006
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Wie genau muss ein Reiseveranstalter seiner Verkehrssicherungs-Pflicht nachkommen, um bei einem Unfall nicht in die Haftung genommen werden zu können? Unfalltod auf Schiffsreise(verpd) Ein Reiseveranstalter ist im Rahmen seiner Verkehrssicherungs-Pflicht nicht gehalten, Gebäude, Anlagen und Fahrzeuge durch fachkundige Techniker überprüfen zu lassen. Eine Überprüfung durch nicht fachkundiges Personal reicht aus. Kommt es infolge eines verborgenen Mangels zu einem Unfall, so trifft den Reiseveranstalter keine Haftungsverpflichtung. Tödlicher StromschlagDer Entscheidung lag die Klage eines Ehepaares zugrunde, dessen 14-jähriger Sohn bei einer Schiffreise ums Leben kam, die bei dem beklagten Reiseveranstalter gebucht worden war. Einsatz fachkundigen Techniker?Laut Gericht darf ein Reisender grundsätzlich darauf vertrauen, dass ein Reiseveranstalter alles Erforderliche zur erfolgreichen Durchführung einer Reise unternimmt. Dazu gehört nicht nur die sorgfältige Auswahl des Leistungsträgers, sondern auch dessen Überwachung. Keine Haftung für verborgene MängelFür Schäden durch verborgene Mängel, die nur durch Fachkundige festgestellt werden können, besteht daher keine Haftungsverpflichtung, so das Gericht. |
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