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Pressebericht zur Haftpflichtversicherung für Verbraucher / Verbraucherdienst bei Makler24

Wofür Tagesmütter haften / Stand Oktober 2006

Wer fremde Kinder betreut, übernimmt damit eine doppelte Verantwortung. Mit der passenden Versicherung lässt sich diese Bürde leichter tragen.

Wofür Tagesmütter haften

(verpd) Die Betreuer fremder Kinder sind für deren Unversehrtheit ebenso verantwortlich wie für die von den Kindern angerichtete Schäden. Eine Haftpflicht-Versicherung trägt diese Risiken.
Mehrere hunderttausend Kinder in Deutschland werden von Tagesmüttern betreut. Diese übernehmen während dieser Zeit die Aufsichtspflicht über die Mädchen und Jungen in ihrer Obhut.
Das bedeutet: Kommt durch ein Kind ein Unbeteiligter zu Schaden, weil die Tagesmutter ihre Aufsichtspflicht verletzt hat, so muss sie den Schaden ersetzen.

Haftungsbeispiele für Tagesmütter

Die Tagesmutter lässt die Kinder draußen spielen. Weil sie sich durch einen privaten Telefonanruf ablenken lässt, sieht sie nicht, dass ein übermütiger Junge Steine auf vorbeifahrende Pkw wirft. Einer der Autofahrer verliert daraufhin die Kontrolle über sein Fahrzeug, fährt gegen eine Hauswand und verletzt sich dabei. Die Folgen sind Arztkosten, Verdienstausfall und die Autoreparatur.
Auch wenn das Tageskind selbst zu Schaden kommt, muss die Betreuerin bei Verschulden haften – zum Beispiel dann, wenn die Schaukel im Garten der Tagesmutter weiter benutzt wird, obwohl die Holzkonstruktion schon morsch aussieht und lange nicht auf Standfestigkeit geprüft wurde. Ein schaukelndes Kind bringt das Gestell bei normaler Benutzung zu Fall und verletzt sich dabei.

Doppelte Haftung

Die beiden Beispiele zeigen, dass Tageskinder beträchtliche Schäden anrichten oder erleiden können, für die die Tagesmutter Ersatz leisten muss.
Vor den finanziellen Folgen dieser doppelten Haftung (gegenüber Dritten und gegenüber den betreuten Kindern) können sich Tagesmütter im Rahmen einer privaten Haftpflichtversicherung schützen. Je nach Tarif ist das Risiko automatisch in der Police mitversichert oder kann gegen Zuschlag beziehungsweise als zusätzlicher Vertrag versichert werden. Quelle: MediAss Versicherungsinformation und Medien GmbH

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