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Pressebericht zur Haftpflichtversicherung für Verbraucher / Verbraucherdienst bei Makler24Teures Mißgeschick beim Wohnungswechsel / Stand Dezember 2006
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Wer muss Schadenersatz leisten, wenn eine unentgeltliche Umzugshilfe das Auto eines Unbeteiligten beschädigt? Teures Missgeschick beim Wohnungswechsel(verpd) Wenn Personen aus reiner Gefälligkeit bei einem Umzug helfen, sind sie bei einem selbst verursachten Schaden grundsätzlich nicht zum Schadenersatz verpflichtet. Ausnahme: Sie handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig. Das gilt auch dann, wenn ein unbeteiligter Dritter geschädigt wird. Schrankbretter fielen auf AutoDer Beklagte hatte zusammen mit fünf weiteren Personen einer Bekannten bei ihrem Umzug geholfen. Die Helfer bekamen keinerlei finanzielle Vergütung, sondern wurden nur mit Brötchen und Getränken versorgt. Haftung war stillschweigend beschränktWeil die Versicherte den Schaden nicht alleine verursacht hatte, verlangte der Versicherer von dem Umzugshelfer, sich an dem Schaden zu beteiligen. Aber dieser weigerte sich, zu zahlen. Die Sache ging daher vor Gericht. Keine gesamtschuldnerische HaftungDiese Haftungsbeschränkung gilt zwar ausdrücklich nur im Innenverhältnis zwischen Helfern und Geholfenem. Das gilt also für Schäden, die zum Beispiel dadurch entstehen, dass ein Helfer versehentlich eine Vase fallen lässt.
Schutz durch Privathaftpflicht-PoliceWer in eine solche Situation gerät, sollte sich mit seinem Privathaftpflicht-Versicherer in Verbindung setzen. |
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