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Pressebericht zur Haftpflichtversicherung für Verbraucher / Verbraucherdienst bei Makler24

Mietsachschäden ausreichend absichern / Stand November 2006


Selbst verursachte Schäden in der Mietwohnung können teuer werden, wenn die Deckungssumme nicht hoch genug gewählt wird.

Mietsachschäden ausreichend absichern

(verpd) Wer seine Mietwohnung versehentlich beschädigt, ist in der Regel über seine Privathaftpflicht-Versicherung geschützt. Häufig ist jedoch die Versicherungssumme dafür zu niedrig.

Schäden an gemieteten Wohnungen oder Häusern, die der Versicherte für eigene Wohnzwecke nutzt, sind standardmäßig in der Privathaftpflicht-Versicherung mitversichert.

Meistens gilt für diesen Mietsachschaden-Schutz eine kleinere Deckungssumme als für die übrigen versicherten Risiken, manchmal weniger als 100.000 Euro.

Allerdings kommt sie nur für Schäden an der Bausubstanz auf – etwa durch Wohnungsbrand – oder an fest mit der Wohnung verbundenen Gegenständen wie Einbauschränken, Waschbecken und Parkettfußboden auf.

Abnutzung ist nicht versichert

Beschädigung des gemieteten Inventars ist grundsätzlich ausgeschlossen. Auch Schäden durch Abnutzung, Verschleiß oder übermäßige Beanspruchung und Glasschäden werden nicht ersetzt.

Einige Versicherer bieten zusätzlichen Schutz zum Beispiel für den Verlust von Schlüsseln einer zentralen Schließanlage, der dann aber extra bezahlt werden muss.

Die Deckungssumme für Mietsachschäden sollte so hoch sein, dass auch ein Totalschaden durch Feuer beglichen werden kann. Faustregel: 2.500 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche reichen in aller Regel aus. Quelle: MediAss Versicherungsinformation und Medien GmbH

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