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Pressebericht zur Haftpflichtversicherung für Verbraucher / Verbraucherdienst bei Makler24Können die Eltern eines achtjährigen Kindes in die Pflicht genommen werden, wenn sich ihr Filius auf einer Skipiste daneben benimmt?
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Können die Eltern eines achtjährigen Kindes in die Pflicht genommen werden, wenn sich ihr Filius auf einer Skipiste daneben benimmt? Eiskalt erwischtOb Eltern zur Verantwortung gezogen werden können, wenn ihr minderjähriges Kind an einem Skiunfall beteiligt ist, hängt von den Fahrkünsten ihres Sprösslings ab. Das heißt aber nicht, dass ein Geschädigter grundsätzlich schlechte Karten hat, wenn er mit einem Kind auf der Skipiste zusammenstößt. Schmerzhafte ErfahrungIn dem zu entscheidenden Fall war ein Erwachsener Skifahrer Opfer eines achtjährigen „Pistenrambos” geworden. Bei einer Abfahrt unter traumhaften Wetter- und Pistenbedingungen war der Mann mit dem Kurzen zusammengestoßen und hatte sich dabei schwer am linken Oberarm verletzt. Rücksichtsloses VerhaltenDem Kind warf er ein rücksichtsloses und regelwidriges Fahrverhalten, den Eltern eine Verletzung ihrer Aufsichtspflicht vor. Als diese nicht zahlen wollten, ging die Sache vor Gericht. Keine AufsichtspflichtverletzungDa er das Kind bereits 30 Meter vor der späteren Unfallstelle bemerkt habe, hätte er bei entsprechender Vorsicht und Sorgfalt den Unfall durchaus verhindern können. Das Mitverschulden des Klägers bewertete das Gericht mit 50 Prozent, so dass er auf der Hälfte seiner Forderungen sitzen bleibt. Schutz durch Privathaftpflicht-VersicherungAuch wenn vom Gericht nicht übermittelt, so ist zu vermuten, dass die Eltern des Jungen keine Privathaftpflicht-Versicherung abgeschlossen hatten. Denn dann wäre die Sache vermutlich außergerichtlich erledigt worden. |
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