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Mietsachschäden in der Haftpflichtversicherung
Im Rahmen der Privaten Haftpflichtversicherung sind Mietsachschäden mitversichert. Das können sein: Schäden an gemieteten Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden. Etwa die Beschädigung von Badkeramik, Türen, Wänden und Fußböden.
Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche durch Abnutzung, Verschleiss und übermäßige Beanspruchung. Ausgeschlossen sind außerdem Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten.
Glasschäden sind ebenfalls nicht über Mietsachschäden versichert. Häufig kommt es vor dass Versicherungsnehmer z.B. Glasschaden an Haustürren etc. melden. Diese Schäden werden nicht übernommen. Über Ihre Hausratversicherung können Sie zusätzlich den Einschluss Glas mitversichern.




