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Pressebericht zur gesetzlichen Krankenversicherung für Verbraucher / Verbraucherdienst bei Makler24Kein Geld, keine Krankenversicherung(Stand September 2006)
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Freiwillig Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung riskieren bei Zahlungsverzug dauerhaft ihren Versicherungsschutz. Kein Geld, keine Krankenversicherung(verpd) Freiwillige Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung sollten tunlichst darauf achten, nicht mit mehr als einem Monatsbeitrag in Zahlungsrückstand zu geraten. Andernfalls können sie auf Dauer ihren Versicherungsschutz verlieren und sich allenfalls noch privat versichern. Mit zwei Monatsbeiträgen in RückstandDer Mann war wegen seiner relativ geringen Rente in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Er schuldete seiner Krankenversicherung über mehrere Monate jeweils einen Monatsbeitrag. Als dann auch noch sein Konto gepfändet wurde, geriet er mit zwei Monatsbeiträgen in Rückstand. Vergebliche TeilzahlungUm die Kündigung zu verhindern, zahlte der Rentner noch innerhalb der Zweiwochenfrist einen Teilbetrag in Höhe eines Monatsbeitrags. Doch ungeachtet dessen hob die Krankenkasse den Vertrag auf. Denn eine Teilzahlung reiche nicht aus, um das Ende der Mitgliedschaft abzuwenden. Nicht Sache der SolidargemeinschaftAuch wenn der Zahlungsrückstand durch Überweisung eines Teilbetrages bei Fristablauf nur noch einen Monat betragen habe, ändere das nichts an der Rechtmäßigkeit der Kündigung. Denn schließlich sei der Kläger ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass nur eine vollständige Zahlung eine Kündigung verhindern könne. |
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