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Pressebericht zur Wohngebäude Versicherung für Verbraucher / Verbraucherdienst bei Makler24

Sinnvoller Schutz für Strumschäden


Was Verbraucherschützer gegen Sturmschäden empfehlen und wie man im Schadenfall seine Ansprüche sichert.

Sinnvoller Schutz für drinnen und draußen

(verpd) Der Gefahr von Sturmschäden an Gebäuden und Wohnungseinrichtungen kann man mit einem ausreichenden Versicherungsschutz begegnen. Verbraucherschutz-Experten empfehlen hierfür eine Kombination aus Wohngebäude- und Hausratversicherung.
In dieser Jahreszeit ist auch in Deutschland wieder damit zu rechnen, dass durch Herbststürme Dächer abgedeckt, Fassaden beschädigt oder Bäume umgeworfen werden.
Die Folge sind immer wieder größere Schäden an Gebäuden. Auch das Inventar von Wohnungen kann beträchtlich in Mitleidenschaft gezogen werden, zum Beispiel wenn durch ein sturmbeschädigtes Dach Regen eindringt und die Möbel aufweicht oder die Unterhaltungselektronik unter Wasser setzt.

Wirksamer Schutz für „drinnen und draußen"

Als wirksamen Schutz für „drinnen und draußen" rät der Bund der Versicherten e.V. (BdV) zur Kombination aus Wohngebäude- und Hausratversicherung.
Die Wohngebäudeversicherung ersetzt unter anderem bei Sturmschäden die Reparaturkosten an der Bausubstanz des Hauses. Dazu gehören neben Fassaden, Fenster, Türen und Dach auch Anbauten, die fest mit dem Gebäude verbunden sind. Gartenhäuser, Carports, Garagen und sonstige Bauten können unter Umständen mitversichert werden.
Die Hausratversicherung ist für die Schäden an jenen Sachen zuständig, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind, zum Beispiel Einrichtungsgegenstände und Bücher. Mitversichert sind darüber hinaus unter anderem auch vom Mieter außen angebrachte Markisen und Satellitenschüsseln.

Tipps für den Schadenfall

Damit die Versicherungen überhaupt für einen Sturmschaden zuständig sind, muss mindestens Windstärke acht geherrscht haben. Als „Nachweis“ könne hilfreich sein, Artikel der lokalen Zeitungen über das Sturmereignis aufzubewahren, um zu dokumentieren, dass das Unwetter auch an anderen Gebäuden Schäden angerichtet hat, rät die Verbraucherorganisation.
Außerdem empfiehlt der BdV für den Schadensfall:
· Informieren Sie umgehend Ihre Versicherungsgesellschaft,
· Reparaturen erst nach Abstimmung mit der Versicherung veranlassen,
· Dokumentieren Sie den Schaden vor der Beseitigung mit Fotos oder Beweisstücken,
· Unverzügliche Schadensabwehr müssen Sie einleiten, wenn höhere Folgeschäden drohen. Quelle: MediAss Versicherungsinformation und Medien GmbH

 
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