Versicherungsvergleich Diensthaftpflicht
Als Beamter und Angestellter im öffentlichen Dienst und auch Lehrer sind Sie einem speziellen Dienst- Haftungsrisiko ausgesetzt.
Angestellte und Beamte des öffentlichen Dienstes unterliegen nach§ 839 BGB einer Haftung.
Die Diensthaftpflicht schützt gegen Haftpflichtansprüche aus Personen- und Sachschäden; sie umfaßt Ansprüche geschädigter Dritter gegen den Versicherten. Rückgriffsansprüche wegen Schäden, die der Dienstherr einem Dritten zu ersetzen hatte, Ansprüche des Dienstherrn wegen ihm unmittelbar zugefügter Schäden.
Oftmals sind Angestellte im öffentlichen Dienst auch verantwortlich für Dienstschlüssel. Ein Verlust der beruflichen Schlüssel kann enorme finanzielle Folgen für Sie haben, da unter umständen die gesamte Schließanlage erneuert werden muss. Von privater Hand können Sie diese Kosten nicht tragen aber gegen einen geringen Zusatzbeitrag in Ihrer Privathaftpficht Versicherung können Sie dieses Risiko abdecken.
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