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Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige Alleinstehende Single mit und ohne Kinder
Geschützt sind Sie, die minderjährigen und die unverheirateten, nicht in eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder ohne Altersgrenze, Letztere bis zur erstmaligen, dauerhaften Berufstätigkeit. Die Kinder sind auch als Eigentümer oder Halter eigener Fahrzeuge und als Fahrer fremder Fahrzeuge geschützt.
Selbst genutzte Boote im privaten Bereich sind mitversichert.
Ein Lebenspartner ist selbstverständlich nicht mitversichert, kann aber auf Ihren Antrag jederzeit eingeschlossen werden.
Die Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit (BBA) ist in den Beiträgen bereits enthalten.
Versicherungsschutz besteht
- im privaten und im beruflichen Bereich als Nichtselbstständige
- als Eigentümer oder Mieter aller selbst genutzten Wohnobjekte in Deutschland, auch die der mitversicherten Personen – auf besonderen Wunsch ausschließbar
- als Eigentümer oder Halter aller auf sie zugelassener Kfz zu Lande
- als Erwerber oder Leasingnehmer von Motorfahrzeugen zu Lande sowie Anhängern
- als Mieter von Kfz
- bei jeder Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr, z.B. als Fahrer fremder Fahrzeuge, als Fußgänger oder Insasse in Verkehrsmitteln
- für alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge.
- Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit (BBA)
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Arbeits-Rechtsschutz
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz - ausschließbar
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
- Sozialgerichts-Rechtsschutz
- Verwaltungs-Rechtsschutz im Verkehrsbereich
- Verwaltungsgerichts-Rechtsschutz
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Beratungs-Rechtsschutz
- Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
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