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Pressebericht zur Basisrente für Verbraucher / Verbraucherdienst bei Makler24

Für wen die Basisrente besser wird

Die Günstigerprüfung wird im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2007 reformiert. Doch wie groß ist die Gruppe, die von diesen Änderung profitiert?

Für wen die Basisrente besser wird

(verpd) Dank der neuen steuerlichen Günstigerprüfung, wie sie im Jahressteuergesetz 2007 für die Basisrente vorgesehen ist, gibt es künftig keine benachteiligte Rürup-Minderheit mehr.
Die noch geltende Günstigerprüfung benachteiligt alleinstehende Selbstständige mit geringem Versicherungsschutz. Das soll sich laut Bundesministerium für Finanzen rückwirkend zum 1. Januar 2006 ändern.

Bislang in der Steuerfalle

Noch aber können bei diesem Vergleich des Finanzamts zwischen altem und neuem Steuerrecht Basisrenten einiger weniger Steuerzahler durch das Raster fallen.
In Einzelfällen konnten bis zu 4.448 Euro im vergangenen Jahr für eine Basisrente aufgewendet werden, ohne dass sich davon auch nur ein Cent steuermindernd ausgewirkt hätte. Im laufenden Jahr sind es 4.305 Euro im Jahr.

Der hakende Vergleich

Das ist dann der Fall, wenn sich die 2.400 Euro im Jahr, die das neue Recht seit Anfang 2005 für bestimmte Versicherungsbeiträge vorsieht, schlechter auswirken als das alte Steuerrecht.
In dessen Rahmen nämlich darf ein alleinstehender Selbstständiger Beiträge zu Kranken-, Pflege, Unfall-, Haftpflicht-, Risiko-, Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung von bis zu 5.069 Euro im Jahr steuerlich absetzen. Auch alte Lebensversicherungen und neue Rürup-Renten werden hier angerechnet.

Mehr Platz für Rürup

Um mit dem neuen Recht steuerlich besser zu fahren, müssten die Selbstständigen bei der Basisrente in die Vollen gehen, um den Unterschied zwischen den verschiedenen Vorsorge-Höchstbeträgen auszugleichen.
Wenn das Steueränderungsgesetz 2007 rückwirkend zum 1. Januar 2006 wie geplant in Kraft tritt, dann sieht die Finanzamtsprüfung aber auch für sie günstig aus.

Mit Zusatznutzen...

Dabei könnte es manchem Selbstständigen sogar schon heute noch besser gehen als anderen angehenden Rürup-Rentnern.
Denn während diese nur 60 oder 62 Prozent ihrer Beiträge dafür absetzen können, sind bei Selbstständigen immerhin 3.068 Vorwegabzug und 1.134 voll absetzbare Vorsorgeaufwendungen im Jahr uneingeschränkt abzugsfähig. Die weiteren 1.134 Euro werden noch zur Hälfte berücksichtigt.

...und Erhöhungsbeitrag...

Doch sollte der gesamte Betrag von 5.069 Euro bereits mit anderen Versicherungsbeiträgen ausgeschöpft sein, dann kommt noch eine Erhöhungsbetrag für die Basisrente obendrauf.
Das sind im laufenden Jahr 62 Prozent der tatsächlichen Aufwendungen für die Basisrente, die der Selbstständige aufbringt.

...aber nicht grenzenlos

Dieser Betrag wird allerdings gedeckelt. Die höchstens 20.000 Euro, die ein Alleinstehender seit Jahresanfang für Beiträge zu seiner Altervorsorge steuerlich nutzen kann, werden um den Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung verringert. Quelle: MediAss Versicherungsinformation und Medien GmbH

 
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