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Pressebericht zur Basisrente für Verbraucher / Verbraucherdienst bei Makler24

Basisrente soll rentabler werden

Mit dem geplanten Jahressteuergesetz 2007 will der Gesetzgeber die Basisrente rückwirkend zum 1. Januar 2006 steuerlich nachbessern.

Die Basisrente soll rentabler werden

(verpd) Der Gesetzgeber will laut Bundesministerium der Finanzen die Basisrente per Jahressteuergesetz 2007 rückwirkend zum 1. Januar 2006 von steuerlichen Mängeln befreien.
Bislang zählen zur ersten Schicht der Altersvorsorge nur gesetzliche und berufsständische Renten sowie bestimmte Renten der Lebensversicherer, die auch Rürup-Renten genannt werden.

Günstigerprüfung

Ein Problem dieser Basisrenten war und ist die Günstigerprüfung. Diese war vom Gesetzgeber gut gemeint, führte aber in bestimmten Fällen dazu, dass kein einziger Cent der Beiträge für eine solche Vorsorge steuerlich berücksichtigt wurde.
Denn in einer so genannten Günstigerprüfung werden die alten Sonderausgaben-Höchstbeträgen mit den neuen Rürupschen Vorsorgeaufwendungen verglichen. Wer mit den alten Regelungen also besser fährt als mit den neuen, für den gilt weiterhin das alte Recht.
Erst ab dem Jahr 2011 werden die Vorsorgeaufwendungen nach altem Recht abgeschmolzen. Nach 2019 gibt es sie nicht mehr. Bis zu diesem Zeitpunkt nimmt das Finanzamt die Günstigerprüfung automatisch vor.

Ledige Selbstständige haben dabei ein Problem

Das führt bislang dazu, dass bestimmte Rürup-Sparer das Nachsehen haben – wie beispielsweise ledige Selbstständige, die keine Beiträge für eine berufsständische Versorgung aufwenden.
Wollen diese mit ihrer Basisrente nicht nur vorsorgen, sondern auch Steuern sparen, müssen sie regelrecht in die Vollen gehen.

Aus 5.069 Euro Vorsorgehöchstbetrag von einst...

Nach altem Recht kann ein alleinstehender Selbstständiger bis zu 5.069 Euro im Jahr steuerlich für Beiträge zu Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen, zu Kranken-, Pflege-, Risiko- oder Haftpflichtversicherungen steuerlich absetzen.
Dieser Betrag setzt sich aus einem sogenannten Vorwegabzug für Selbstständige von 3.068 Euro sowie zwei gleichen Vorsorgebeträgen von 1.134 Euro zusammen, wobei der zweite bloß zur Hälfte angerechnet wird.

...wurden 2.400 Euro im Jahr 2005

Seit Jahresbeginn 2005 stehen nach neuem Recht dafür bestenfalls noch 2.400 Euro zur Verfügung, sofern der Versicherte den gesamten Krankenversicherungsbeitrag selbst zahlt.
Das gilt für Selbstständige und Freiberufler. Für Arbeitnehmer werden nur noch 1.500 Euro als Sonderausgaben dieser Art anerkannt.

Basisrenten rechnen sich daher nicht immer

Bei Selbstständigen, die den alten Sonderausgaben-Höchstbetrag komplett mit ihren Versicherungsbeiträgen für Kranken- und Pflegeversicherung ausschöpfen, zeigt die Günstigerprüfung, dass Rürup-Renten erst dann von Vorteil sind, wenn dafür tief in die Tasche gegriffen wird.
Die Rechnung ist einfach: Vorsorgehöchstbetrag (alt) von 5.069 Euro minus Vorsorgehöchstbetrag (neu) von 2.400 Euro ergeben 2.669 Euro zu Gunsten des alten Rechts.
Darum müssen 4.448 Euro (2005) beziehungsweise 4.305 Euro (2006) für eine Basisrente ausgegeben werden, ohne dass sich diese zusätzlich steuermindernd auswirkt, da das alte Recht günstiger ist und damit angewandt wird.

Umschichtung oder Erhöhungsbetrag

Das Jahressteuergesetz 2007, das das Bundeskabinett am 23. August 2006 verabschiedet hat, verspricht in dieser Hinsicht Besserung. Die Günstigerprüfung soll nun geändert werden.
Dies erfolgt entweder durch den Ansatz der entsprechenden Beiträge im Rahmen des sich nach altem Recht ergebenden Abzugsvolumens oder durch einen so genannten Erhöhungsbetrag. Rechenbeispiele dafür aus dem Finanzministerium stehen aber noch aus.
Der geplante Erhöhungsbeitrag wird gedeckelt. Denn das bestehende Abzugsvolumen für Altersvorsorgeaufwendungen wird nicht ausgedehnt, wie es in den Erläuterungen zum Jahressteuergesetz 2007 weiter heißt.

Arbeitnehmer weniger betroffen

Grundsätzlich betrifft die Günstigerprüfung zwar auch Arbeitnehmer. Doch den Vorwegabzug im Rahmen der alten Vorsorgeaufwendungen konnten abhängig Beschäftigte oder Beamte immer nur sehr eingeschränkt nutzen.
Denn bei ihnen wurde und wird dieser Betrag um 16 Prozent des Arbeitslohns gekürzt und damit in aller Regel auf Null reduziert. So verbleibt ein Vorsorgehöchstbetrag nach altem Recht von 2001 Euro im Jahr.
Wer auch Beiträge zu einer berufsständischen oder zur gesetzlichen Rentenversicherung bezahlt, für den ist das neue Recht in der Regel günstiger. Beiträge zur die Rürup-Vorsorge sind damit sofort steuerlich absetzbar. Quelle: MediAss Versicherungsinformation und Medien GmbH

 
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