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Pressebericht zur Autoversicherung für Verbraucher / Verbraucherdienst bei Makler24Warnwesten Pflicht für DienstwagenWer in Firmenfahrzeugen keine Warnweste mitführt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Warnwesten-Pflicht für Dienstwagen(verpd) Wer mit einem Dienstwagen oder Firmenfahrzeug unterwegs ist, muss eine Warnweste dabei haben. Andernfalls begeht er eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld geahndet werden kann. Kommt es zu einem Unfall, könnte es außerdem Stress bei der Entschädigungszahlung geben. Warnkleidung schon lange vorgeschriebenNachzulesen ist die Verpflichtung zum Mitführen von Warnkleidung in den Paragrafen 31 und 56 der Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge (BGV D 29). Dort heißt es unter anderem: „Der Unternehmer hat maschinell angetriebene mehrspurige Fahrzeuge mit geeigneter Warnkleidung für wenigstens einen Versicherten auszurüsten.“ Ausnahme für dienstlich genutzte PrivatfahrzeugeAuch was unter Warnkleidung zu verstehen ist, wird explizit ausgeführt. Es muss sich nämlich um Kleidung handeln, die der „DIN EN 471“ entspricht. Dort steht, dass eine solche Weste als Warnschutz bei Nacht und Tag dienen muss. Dazu dienen grelle Farben und Reflexstreifen. Mögliche Anrechnung eines MitverschuldensWird bei einem Unfall jemand verletzt, der eigentlich Warnkleidung hätte tragen müssen und wegen Nichtbeachtung dieser Vorschrift zu spät gesehen wird, dürften ihm pfiffige Schadensachbearbeiter wohl ein Mitverschulden anrechnen. Quelle: MediAss Versicherungsinformation und Medien GmbH Profitieren Sie von unseren Online Vergleich und sparen Sie viele Euros.
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Krankenzusatzversicherung - Rechtsschutzversicherung Vergleich - private Haftpflicht Versicherung und Rechtsschutz privat guenstig und billig im Versicherungsvergleich 20.07.2007