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Pressebericht zur Autoversicherung für Verbraucher / Verbraucherdienst bei Makler24Wann liegt eine Überschwemmung im Sinne der Teilkasko Versicherung vor / Stand September 2006Wann liegt eine Überschwemmung im Sinne der Teilkaskoversicherung vor? Mit dieser Frage hatte sich der Bundesgerichtshof zu befassen. Wenn Regen zum Sturzbach wirdEine Überschwemmung im Sinne der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) liegt auch dann vor, wenn so starker Regen einen Berghang niedergeht, dass er weder vollständig versickert, noch sonst geordnet auf natürlichem Weg abfließen kann, sondern sturzbachartig einen Hang hinunterfließt. Sturzbachartige NiederschlägeDie Klägerin war anlässlich eines Sizilien-Urlaubes nach tagelangem, ununterbrochenem Regen mit ihrem Pkw auf einer Bergstraße unterwegs. Angesichts der erheblichen Niederschlagsmengen konnte das Wasser nicht mehr in geordneten Bahnen abfließen. Es ergoss sich vielmehr sturzbachartig über den Steilhang in Richtung Fahrbahn. Was ist eine Überschwemmung?Mit der Begründung, dass der Schaden nicht auf eine Überschwemmung im Sinne von Paragraf 12 (1) I c der AKB zurückzuführen sei, lehnte der Teilkaskoversicherer der Klägerin eine Regulierung des Schadens ab. Er wurde darin durch die Richter der Vorinstanz bestätigt. Wasser muss sich nicht sammelnDer Begriff der Überschwemmung setze nicht voraus, dass ein Gewässer über die Ufer tritt. Daher sei auch dann von einem Überschwemmungsschaden im Sinne der AKB auszugehen, wenn starker Regen auf einen Berghang in einem Maße niedergehe, dass er weder vollständig versickert oder sonst geordnet über natürliche Wege, wie zum Beispiel Rinnen oder Furchen, abfließen könne. Profitieren Sie von unseren Online Vergleich und sparen Sie viele Euros.
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Krankenzusatzversicherung - Rechtsschutzversicherung Vergleich - private Haftpflicht Versicherung und Rechtsschutz privat guenstig und billig im Versicherungsvergleich 20.07.2007