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Pressebericht zur Autoversicherung für Verbraucher / Verbraucherdienst bei Makler24

Sekundenschlaf / Wenn man von Müdigkeit ummann wird und dadurch ein Verkehrsunfall entsteht / Stand September 2006



Kann sich ein Versicherer bei Unfällen durch sogenannten Sekundenschlaf grundsätzlich auf Leistungsfreiheit berufen?

Wenn man von Müdigkeit übermannt wird

(verpd) Ein offenkundig durch Übermüdung verursachter Verkehrsunfall kostet nicht automatisch den Vollkasko-Versicherungsschutz. Das hat das Oberlandesgericht Celle in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil vom 13. September 2005 entschieden (Az.: 8 U 82/04).
Der Kläger hatte nach elfstündiger Schichtarbeit mit seinem Fahrzeug die Heimfahrt angetreten.

In Gegenverkehr geraten

Dabei gelangte er aus ungeklärten Gründen auf die Gegenfahrbahn und verursachte einen Verkehrsunfall. Der Schaden des Unfallgegners wurde von seiner Versicherung anstandslos reguliert. Doch als der Mann den Schaden am eigenen Fahrzeug durch seine Vollkaskoversicherung bezahlt haben wollte, verweigerte der Versicherer die Gefolgschaft.
Vor Gericht machte der Versicherer geltend, dass der Unfall die Folge eines sogenannten Sekundenschlafs wegen Übermüdung gewesen sei müsse. Das aber sei grob fahrlässig und rechtfertige die Verweigerung des Versicherungsschutzes.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen habe der Versicherte üblicherweise nur neun Stunden gearbeitet. Bei einer Heimfahrt nach elfstündigem Dienst hätte er sich der erhöhten Gefahr, in die er sich begibt, bewusst sein müssen.

Fehlender Nachweis

Die Richter wollten diese Auffassung nicht teilen und verhalfen dem Kläger so doch noch zu seinem Versicherungsschutz. Der Versicherer habe nämlich nicht nachweisen können, dass der Kläger seine Fahruntüchtigkeit erkannt habe oder hätte erkennen müssen.
Nach eigenen Angaben habe sich der Kläger weder müde gefühlt, noch habe ein anderer Grund vorgelegen, der auf eine Fahruntüchtigkeit schließen ließe. Allein die Tatsache, dass der Mann am Unfalltag länger gearbeitet habe als üblich, sei kein ausreichendes Indiz dafür, dass der Unfall die Folge eines Sekundenschlafs gewesen sei. Quelle: MediAss Versicherungsinformation und Medien GmbH

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