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Pressebericht zur Autoversicherung für Verbraucher / Verbraucherdienst bei Makler24Wenn ein Rechtsabbieger gar kein Rechtsabbieger istNicht immer will ein Autofahrer, der sich nach rechts einordnet, auch rechts abbiegen. Wer haftet, wenn es einer solchen Situation zu einem Unfall mit einem überholenden Fahrzeug kommt? Wenn ein Rechtsabbieger gar kein Rechtsabbieger ist(verpd) Wer bei einer unklaren Verkehrslage ein nicht eindeutig nach rechts abbiegendes Fahrzeug überholt, den trifft bei einer Kollision je nach Sachlage eine überwiegende Haftung. So das Oberlandesgericht Saarbrücken in einer Entscheidung vom 4. April 2006 (Az.: 4 U 47/05 – 77). Erst rechts, dann linksIn Höhe einer Straßeneinmündung bewegte diese ihr Fahrzeug, einen parallel zur Fahrbahn befindlichen Radweg überquerend, nach rechts. Den Blinker hatte die Beklagte dabei unstreitig nicht betätigt. Abwarten, nicht überholenSelbst wenn man unterstelle, dass es sich bei dem Fahrmanöver der Klägerin nicht um einen klassischen Überholvorgang gehandelt habe, so sei sie dazu verpflichtet gewesen, mit einem Vorbeifahren so lange zu warten, bis sie sicher sein konnte, dass eine Kollision infolge der Fahrtrichtungsänderung des vorausfahrenden Fahrzeuges ausgeschlossen war, so die Richter des Oberlandesgerichts. Unklare VerkehrslageGemäß § 5 Absatz 3 Nummer 1 Straßenverkehrsordnung sei das Überholen bei unklarer Verkehrslage ausdrücklich verboten. Das Fahrverhalten der Beklagten sei aber als unklare Verkehrslage zu werten. Die Klägerin hätte daher nicht ohne Weiteres an dem vorausfahrenden Fahrzeug vorbeifahren dürfen. Profitieren Sie von unseren Online Vergleich und sparen Sie viele Euros.
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